AGD Vergütungstarifvertrag Design
Im Vergütungstarifvertrag Design (VTV Design) regeln die Tarifpartner Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und der Selbstständige Designstudios (SDSt) e.V. seit 1979 die angemessene Vergütung von Designleistungen, die von selbstständigen Designer:innen erbracht werden.
Die Grundlage
Er ist in dieser Form eine einmalige und damit vorbildliche Regelung zur Ermittlung der angemessenen Vergütung von Designleistungen und dient Designer:innen, Auftraggeber:innen und Gerichten als Orientierungshilfe dazu. Er wird zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und den Selbstständigen Design Studios (SDSt) e.V. nach den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes (§ 12a TVG) ausgehandelt, abgeschlossen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie bei den Landesarbeitsministerien tarifvertraglich registriert.
Die Tarifpartner
Die Allianz deutscher Designer ist seit 1976 die Stimme der selbstständigen Designer:innen aller Designdisziplinen, die in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gehört wird. Sie setzt sich seit ihrer Gründung für die Interessen ihrer Mitglieder im Besonderen und der Designbranche im Allgemeinen ein. Sie bietet ihren Mitgliedern die Vorteile eines Berufsverbandes im Bereich Design mit der Absicherung eines Tarifverbandes gegenüber dem tarifgebundenen SDSt.
Der Selbstständige Designstudios (SDSt) e.V. ist der Verband unabhängiger, inhabergeführter Designagenturen in Deutschland. Gegründet im Jahr 1978 als SDSt, Selbstständige Designstudios e.V., wird er heute vorwiegend von mittelständischen Agenturen getragen. Als übergeordnetes Interesse verfolgt der SDSt das Ziel, das Bewusstsein für den Stellenwert von Kreativität und Designqualität als Kultur- und Wirtschaftsfaktor in Deutschland zu steigern. Der SDSt ist seit 1979 Tarifpartner der AGD.
Der Geltungsbereich
Der aktuell gültige Vergütungstarifvertrag Design wurde am 1. September 2022 von beiden Tarifparteien unterzeichnet. Er trägt dem sich ändernden Berufsbild der Designer:innen vollumfänglich Rechnung und schließt erstmals Leistungen aus den Bereichen des strategischen und konzeptionellen Designs genauso ein wie schon seit jeher die des operativen Designs. Die Matrix zur Ermittlung der Vergütung für die Einräumung der nötigen Nutzungsrechte an den erstellten Designwerken wurde vollständig überarbeitet und an die neuen Rahmenbedingungen für Designleistungen genauso angepasst wie die Mindeststundensätze. Sie betragen für Leistungen des strategischen Designs 120,- EUR netto, für Leistungen des konzeptionellen und operativen Designs 105,- EUR netto.