Nutzungsvergütung

Prinzipiell unterscheiden wir zwischen der auflagenabhängigen (Lizenzen, Tantiemen) und der auflagenunabhängigen (leistungsbezogene Nutzungsrechte) Überlassung von Werken zur Nutzung. Beide Varianten sind im Folgenden beschrieben und kritisch gewürdigt.

Einräumung von Nutzungsrechten

Designwerke werden dem Kunden zur Nutzung überlassen. Das heißt, Designer und potenzielle Nutzer vereinbaren Art und Weise, in der das Werk von den Nutzern verwendet werden darf. Dabei lassen sie sich vom urheberrechtlichen Zweckübertragungsgrundsatz leiten, der besagt, dass nur die Rechte übertragen werden, die die Nutzer zur Erreichung des Vertragszwecks tatsächlich brauchen. Daher empfiehlt es sich dringend aus Designersicht, den Vertragszweck hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung so präzise wie möglich zu formulieren. Diese Kalkulation erfolgt üblicherweise auf der Basis dieser Matrix von Nutzungsfaktoren:

Ausführliches im Webinar "Wie ermittle ich in Zeiten der Digitalisierung den angemessenen Nutzungsfaktor?"

Ermittlung der Nutzungsvergütung

Die Nutzungsvergütung lässt sich anhand der Nutzungsfaktoren individuell ermitteln. Auch Zwischenstufen sind möglich. Der Gesamtnutzungsfaktor kann 0,5 für die minimale und 6,0 für die maximale Nutzung betragen.

Die Nutzungsfaktoren ergeben sich aus der Summe der Einzelfaktoren Nutzerkreis, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang. Sie ergeben sich also daraus, in welchem Umfang das Werk zur Nutzung überlassen wird, Rechte eingeräumt werden (exklusive Nutzer oder der nicht-exklusive Nutzerkreis), für welches Gebiet (z.B. regional, national / ein Sprachgebiet, D-A-CH etc., mehrere Staats- / Sprachgebiete, Welt), für welche zeitliche Dauer (z.B. ein Jahr, mehrere Jahre, unbeschränkt) sowie aus dem vereinbarten Nutzungsumfang (z.B. Art der Medien, Auflagenhöhe, Reichweite im Netz).

Beispiel

Screenshot Website Landmetzger Schiessl https://www.landmetzger-schiessl.de

Es geht um die Gestaltung einer Website für eine kleine, private Metzgerei im Bayrischen Wald an der Grenze zu Tschechien. Dabei handelt es sich um eine einfache Seite mit drei Unterseiten, die das Geschäft, ihren Betreiber und seine Philosophie sowie die wichtigsten Erzeugnisse präsentieren soll.

Entwurf 2.000,- €
Nutzungsfaktor 1,3 2.600,- €
Weitere Leistungen 1.000,- €
Summe 5.600,- €

Screenshot Website Landmetzger Schiessl https://www.landmetzger-schiessl.de

Das ist alles schon so schön kalkuliert, und dann fragt der Metzgermeister nach einem Onlineshop. Wir werden hellhörig … und erfahren, dass die Metzgerei schon seit Jahren einen festen Kundenstamm in den Vereinigten Staaten und in Australien hat, den sie nun mittels Onlineshop erweitern will. Zurück zur Kalkulation demnach:

Entwurf 2.500,- €
Nutzungsfaktor 4,1 10.250,- €
Weitere Leistungen 1.000,- €
Summe 13.750,- €

Das sieht sehr viel aus für eine kleine Fleischerei in Bayern an der Grenze zu Tschechien, aber ein weltweit verfügbarer Onlineshop mit deutschen Wurstspezialitäten kann bei gutem Design und gutem Marketing schnell eine Umsatzstärke erreichen, die einen solchen Preis verschmerzt. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem Metzger ein Vergütungsmodell zu vereinbaren, bei dem er nicht einfach nur einen Rechnungsbetrag bezahlt. Denkbar sind Ratenzahlungen, Umsatz- oder Erlösbeteiligungen.

Nutzungsfaktor 0 = Vergütung ohne Nutzung (Entwurfsleistung)

Der Faktor 0 ist dann anzusetzen, wenn nur die Entwurfsvergütung anfällt, das heißt dann, wenn eine Designleistung nicht genutzt wird, und den Auftraggebern oder Nutzern keine Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Mehr im Webinar "Wie können mein Auftraggeber und ich über die Nutzungsrechte den Preis regulieren?"